Krankenversicherung für Beamte

Krankenversicherung für Beamte

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Für Beamte, Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf, auf Probe) gibt es zahlreiche Besonderheiten, nicht nur beim Einkommen, der Arbeitszeit oder der sozialen Sicherung und vielen anderen Dingen. Auch die Krankenversicherung für Beamte ist extra geregelt.

Beamte und ihre Angehörigen bekommen von ihrem Dienstherrn Beihilfe auf ihre Krankheitskosten. Diese liegen zwischen 50 – 80 % von den tatsächlich entstandenen Kosten. Die restlichen Kosten können über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte abgesichert werden. Der Erhalt der Beihilfe ist in den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder festgelegt und variiert von Bundesland zu Bundesland erheblich.

Auch die Beamten sollten sich in der heutigen Zeit viel stärker absichern. Viele Beamten sind leider noch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, sie haben Angst, dass ihnen in der privaten Krankenkasse Nachteile entstehen könnten. Dem ist nicht so. Die private Krankenkasse für Beamte bietet vergleichsweise mehr Leistung für weniger Geld. Zahlreiche Versicherungsgesellschaften haben spezielle Beamtentarife im Angebot und ihre Leistungen sind vertraglich gesichert. Eine echte Alternative zu den steigenden Leistungskürzungen und den Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkasse ist die private Krankenversicherung für Beamte.

Der Beamte hat einen Anspruch auf Beihilfe in einer Höhe von 50 %, Ehepartner 70 % und die Kinder 80 %. Die Kosten, die darüber hinaus anfallen, werden von der privaten Krankenversicherung für Beamte abgedeckt.

Ein Beamter hat keine Sozialversicherungspflicht. Er kann sich auch über die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte als freiwilliges Mitglied zum Höchstsatz versichern lassen, dann ist der Dienstherr von seiner Beihilfeleistung befreit und ist nicht verpflichtet einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen.
Bei intakter Gesundheit lohnt sich eher eine private Krankenversicherung für Beamte. Bei Menschen mit erheblichen Gesundheitseinschränkungen ist die gesetzliche Krankenversicherung vorteilhaft. Und je mehr Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden können, desto attraktiver wird die gesetzliche Kasse.