Voraussetzungen für die private Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder über eine Krankenversicherung verfügen. Dies ist seit dem 2007 gesetzlich geregelt. Trotz dieser gesetzlich festgelegten Versicherungspflicht kann jeder selbst wählen, in welcher Krankenkasse er versichert sein möchte. Die meisten Menschen sind auf Grund der Höhe ihres Arbeitseinkommens und ihres Arbeitsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die private Krankenversicherung kann eine sehr gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Leider ist die Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse nicht für jeden möglich, denn diese ist abhängig von bestimmten Zugangsvoraussetzungen. Doch sehen wir uns diese Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung genauer an.

Zunächst ist die Zugehörigkeit in der privaten Krankenversicherung hauptsächlich für Selbständige und Gewerbetreibende gedacht. Landwirte, Künstler oder Freiberufler fallen aber erst einmal unter die gesetzliche Krankenversicherung, erst wenn diese ein bestimmtes Bruttoeinkommen erreichen, können diese Berufsgruppen aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln.

Damit ist die nächste Voraussetzung angesprochen. Wer ein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Bemessungsgrenze von 49.950 EUR (Stand 2010) erzielt, kann ohne Probleme in die private Krankenkasse seiner Wahl kommen. Das gilt für Angestellte genauso wie für Selbständige. Seit 2007 ist diese Bestimmung verschärft worden. Danach müssen Sie mindestens drei Jahre in Folge diese Grenze für das Einkommen überschritten haben.